|
|
|
|
|
Gesehen: 2208
Bewertungen: 0
|
|
Die Hausratversicherung bieten den notwendigen und wichtigen Versicherungsschutz für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände der privaten Haushalte oder der privaten Wohnung (also den Hausrat) der Versicherten an. Beispiele sind Möbel, Haushaltselektronik, Kleidung und Nahrungsmittel. Die Hausratversicherung bietet ergo Schutz bei Gefahren durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub sowie Vandalismus. Zudem versichert diese Art der Versicherungen die Folgekosten (Aufräumungskosten, Schutzkosten und Hotelkosten), die im Gefolge des Versicherungsfalles bestritten werden müssen.
Neben den genannten Fällen bietet die Hausratversicherung auch Einschlüsse z.B. für den Diebstahl von Fahrrädern und den Schutz bei Elementarschäden (z.B. Überspannungsschutz verursacht durch Blitzeinschlag oder unzuverlässige Energieversorger) an. Der Versicherungsort ist die in der Police der Hausratversicherungs genannte Wohnung oder das Haus des Kunden. Die Ausweitung des Versicherungsortes zum Beispiel auf eine Ferienwohnung oder auf eine Zweitwohnung ist grundsätzlich möglich, da in Deutschland bekanntlich Vertragsfreiheit herrscht.
Die Höhe der Versicherungssumme richtet sich sinnvoller Weise nach dem Wert des Hausrates sowie nach den Einschlüssen, also z.B. nach dem Wiederbeschaffungswert der Fahrräder. Ggf. sollte regelmäßig eine Anpassung an die Inflationsrate vorgenommen werden.
Der neutrale „Bund der Versicherten“ gewichtet die Notwendigkeit einer Hausratversicherung mit der Priorität „hoch“. Die Hausratversicherung werde praktisch von jedem, der einen Hausrat mit bedeutendem Wert gegründet hat, benötigt. Man sollte also unbedingt eine solche Versicherung abschließen.
Im Versicherungsfall sollte der Versicherungsnehmer (gemeint ist der Kunde) den Schaden unverzüglich (telefonisch oder schriftlich) melden. Dabei gilt die Faustformel: Was ist wann, wie und wo vorgefallen? Die Reste von beschädigten Wertgegenständen, die durch die Hausratsversicherung abgedeckt sind, sind aufzubewahren. Die zerstörten Gegenstände sind detailliert aufzulisten, Kaufbelege und Zeugenaussagen sind beizubringen.
Nach einem Einbruchdiebstahl oder Vandalismus ist unverzüglich die Polizei zu rufen.
Die Entschädigungssumme berechnet der Hausratversicherer nach dem Wiederbeschaffungswert ggf. unter Abzug einer Selbstbeteiligung. Der Anspruch durch den Versicherungsnehmer auf eine Leistung aus der Hausratversicherung verjährt nach zwei Jahren.
Klaus-Martin Meyer
Dipl.-Kfm.
|