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Eine solche Vollmacht über den Tod hinaus nach spanischem Recht unwirksam.
Leider verbreiten viele deutsche Rechtsanwälte das Gerücht eine solche Vollmacht über den Tod hinaus sei wirksam, wenn deutsches Recht gewählt wurde.
Fakt ist aber, dass spanische Behörden Vollmachten über den Tod hinaus nicht akzeptieren - gleich ob Sie vor einem deutschen oder spanischen Notar errichtet wurden und unabhänigig davon, welches Recht gewählt wurde.
Name: frank E-Mail: frank@rechtsanwalt-spanien.biz
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