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Sehr schnell kann es passieren, dass man im alltäglichem Leben einer gefährlichen Situation ausgesetzt wird, die die eigene Gesundheit gefährden kann. Unfälle lauern überall und so unangenehm diese Vorstellung auch ist, sollte man gewisse Vorkehrungen treffen um im Ernstfall abgesichert zu sein. Eine gute Möglichkeit bietet dabei die gesetzliche Unfallversicherung. Dieser Artikel vermittelt einige wichtige Punkte, die für die Absicherung mit Hilfe der gesetzlichen Unfallversicherung von Bedeutung sind. Für wem kommt die gesetzliche Unfallversicherung in Frage? Die gesetzliche Unfallversicherung ist fester Bestandteil der gegliederten Sozialversicherung. Damit sind Arbeitnehmer, Schüler, Auszubildende, Landwirte, Kinder mit Aufenthalt in einer Kindertagestätte, Blut- und Organspender, Pflegepersonen, Helfer bei Unfällen sowie Helfer im Zivil- und Katastrophenschutz. Diese Personen sind pflichtversichert und profitieren daher von der gesetzlichen Unfallversicherung. Die anfallenden Kosten für den gebotenen Versicherungsschutz in der Unfallversicherung werden meist von der Institution übernommen. Bei Angestellten und Auszubildenden erfolgt daher die Absicherung im Rahmen der Sozialversicherung über den Arbeitgeber. Hingegen haben Selbständige, deren mitarbeitenden Ehegatten sowie Freiberufler die Möglichkeit, sich freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung zu versichern. Dafür fallen für den Versicherungsnehmer Kosten an. Was leistet die gesetzliche Unfallversicherung? Die gesetzliche Unfallversicherung leistet im Wesentlichen berufsfördernde und medizinische Leistungen zur Rehabilitation sowie Entschädigungs- und Lohnersatzleistungen. Die Leistung erfolgt dabei ausschließlich auf finanzieller Basis. Damit wird die Zahlung einer Hinterbliebenenrente, Verletztenrente sowie das Verletztengeld ermöglicht. Kommt es beispielsweise nach einem Unfall zu einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit, besteht Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung. In welchem Umfang die Leistung erfolgt, ist dabei von verschiedenen Faktoren abhängig. Wichtig ist zunächst die vereinbarte Versicherungsleistung. Zudem entscheidet am Ende der Versicherungsträger mit Hilfe eines medizinischem Gutachtens und seinen Erfahrungswerten ob und in welcher Höhe finanzielle Unterstützung zu Leisten ist. Gefährdung Die gesetzliche Unfallversicherung greift bei Berufskrankheit, Arbeitsunfällen und Wegeunfällen, also Unfällen die direkt auf dem Weg zwischen Wohnort und Arbeitsstelle passieren. Verlässt also der Versicherungsnehmer den im Versicherungspaket vereinbarten Arbeitsweg oder unterbricht diesen für längere Zeit, kann nicht mit einer Leistung durch den Versicherungsträger gerechnet werden. Weitere Einschränkungen bzw. der Wegfall von Versicherungsleistungen ergeben sich bei Unfällen, bei denen der Versicherungsnehmer alkoholisiert ist oder unter dem Einfluss anderer Rauschmittel steht.
Name: Silko Vogt E-Mail: artikelschmied@gmx.de
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